Vape-Store Umgeht Pennsylvanias Tabaksteuer bei Custom Blends
Zusammenfassung
Ein Appellationsgericht in Pennsylvania entschied am Freitag, dass ein Vape-Laden in Harrisburg nicht für die Zahlung der Tabaksteuer auf seine benutzerdefinierten elektronischen Zigarettenmischungen verantwortlich ist. Das Gericht stellte fest, dass die 40-prozentige Steuer nur gilt, wenn ein Tabakprodukt an einen Händler verkauft wird, und wies die Argumentation des Staates zurück, dass Kunden, die die Mischungen für den persönlichen Gebrauch kauften, de facto Händler waren. Richter Michael H. Wojcik schrieb in seinem Urteil für das einstimmige Panel, dass die Position des Staates eine 'angespannte und undurchführbare Haltung' sei. Während er anerkannte, dass das Ziel des Staates, alle Tabakprodukte zu besteuern, um die öffentliche Gesundheit zu schützen, lobenswert ist, kam das Gericht zu dem Schluss, dass das Gesetz nicht 'als ...' durchgesetzt werden kann.
(Quelle:Bloomberg Tax News)