2FIRSTS | Das überarbeitete Tabakgeschäftsgesetz Südkoreas tritt in Kraft, mit Strafen für nicht autorisierten Verkauf
Zusammenfassung
Das überarbeitete Tabakgeschäftsgesetz Südkoreas tritt am 24. April in Kraft und klassifiziert synthetische Nikotin-E-Zigaretten als Tabakprodukte. Unternehmen, die diese Produkte verkaufen möchten, müssen eine Tabakhändlerzulassung von den zuständigen Behörden erhalten. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu sechs Monaten Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 5 Millionen KRW (ungefähr 3.450 USD). Bestehende Unternehmen, die diese Produkte vor dem 23. Dezember 2024 verkauft haben, können eine Übergangsfrist bezüglich der 50-Meter-Entfernungsregel bis zum 23. April 2028 beantragen, dürfen aber nur synthetische Nikotin-E-Zigaretten verkaufen. Anträge können persönlich oder per Post bei den örtlichen Gemeindeämtern oder der Kreisverwaltung eingereicht werden. Das überarbeitete Gesetz zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Geschäftsordnung aufrechtzuerhalten.
(Quelle:2Firsts)