Das Ende von „leckeren“ E-Zigaretten: Gericht bestätigt Geschmacksstoffverbot
Zusammenfassung
Der Verfassungsgerichtshof Lettlands hat entschieden, dass die Bestimmungen, die die Zugabe von Aromastoffen zu elektronischen Rauchgeräten einschränken, mit der Verfassung übereinstimmen. Zwei Unternehmen, Pro Vape (Salt-Marke) und MASS Industry SIA, hatten die staatlich auferlegten Beschränkungen angefochten, die ab 2025 das Inverkehrbringen von E-Liquids mit Aromen verbieten, es sei denn, sie erzeugen einen Tabakgeruch oder -geschmack. Das Gericht stellte fest, dass die Regelung die gewerblichen Tätigkeiten der Antragsteller einschränkt, aber der legitime Zweck ist der Schutz der öffentlichen Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, angesichts der hohen Suchtgefahr von Nikotin und des schnellen Anstiegs des E-Zigarettenkonsums bei Jugendlichen. Der Gerichtshof befand, dass das Gesetz einen fairen Ausgleich zwischen der Einschränkung individueller Eigentumsrechte und dem öffentlichen Gesundheitsinteresse schafft, wobei der gesellschaftliche Nutzen die Schäden für die Unternehmen überwiegt.
(Quelle:Baltic News Network)