HC erlässt Anordnung, die die Frage aufwirft, warum das Verbot von Vape-, E-Zigaretten-Import und -Verkauf nicht für illegal erklärt werden sollte
Zusammenfassung
Das High Court von Bangladesch hat eine Anordnung erlassen, die die Verfassungsmäßigkeit von Abschnitt 6(G) des Smoking and Tobacco Products Usage (Control) Act von 2005 in Frage stellt, der den Import, die Lieferung und den Verkauf von Vape- und E-Zigaretten verbietet. Das Gericht wies die Behörden außerdem an, vorübergehend von der Beschlagnahmung oder Einziehung bereits importierter Vape- und E-Zigaretten abzusehen. Diese Anordnung erfolgte als Reaktion auf einen Writ Petition, der von 41 Händlern unter der Vertretung von Senior Lawyer Ahsanul Karim und Barrister HM Sanzid Siddiqui eingereicht wurde. Das Gesetz verbietet derzeit die Herstellung, den Import, den Export, die Lagerung, die Werbung, die Förderung, das Sponsoring, die Vermarktung, den Vertrieb, den Kauf, den Verkauf oder den Transport elektronischer Nikotinzufuhrsysteme und verwandter Produkte, wobei Verstöße mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen geahndet werden.
(Quelle:The Business Standard)