2FIRSTS | Malaysia: Flüssiges Nikotin kehrt auf die Giftliste zurück und lässt den Einzelhandel mit E-Zigaretten und die Steuereinnahmen von 354 Millionen RM in rechtlicher Ungewissheit
Zusammenfassung
Die Rücknahme eines Rechtsmittels durch die malaysische Regierung hat ein hoherichterliches Urteil wiederhergestellt, das eine 2023er Befreiung von Flüssig- und Gel-Nikotin von der Giftliste gemäß dem Giftgesetz von 1952 für ungültig erklärte. Dadurch unterliegt Flüssignikotin nun wieder als Gift der Gruppe C einer strengen Regulierung, was einen direkten Konflikt mit dem separaten Regulierungsrahmen für E-Zigarettenprodukte im Rahmen des Gesetzes zur Kontrolle von Rauchprodukten für die öffentliche Gesundheit von 2024 (Act 852) schafft. Gesetzgeber fordern nun ein Ende des Einzelhandelsverkaufs von nikotinhaltigen E-Zigaretten und der Erhebung von Verbrauchssteuern und verlangen die Rückerstattung von über 354 Millionen RM, die seit 2023 eingezogen wurden. Die E-Zigaretten-Industrie und Verbrauchergruppen drängen die Regierung auf Klarheit und argumentieren, dass sie gemäß Act 852 reguliert werden sollten. Das Gesundheitsministerium hat bisher keine endgültige Erklärung dazu abgegeben, wie die beiden Rechtsregime zusammenwirken sollen, was den Markt in erheblicher rechtlicher, lager- und steuerrechtlicher Ungewissheit lässt. Zu den politischen Optionen gehören die Behandlung des Giftstatus als faktisches Verbot, die Wiederaufnahme des Themas über den Giftausschuss oder die Erlassung neuer Gesetze.
(Quelle:2Firsts)