Südkoreanisches Gericht hebt Gesundheitsabgabe auf Vape-Nikotinliquide auf und begründet dies mit unverhältnismäßigen Strafen
Zusammenfassung
Ein Gericht in Seoul hat die von Südkorea erhobene Gesundheitsabgabe für Importeure von Nikotinliquiden für das Vapen aufgehoben. Das Gericht räumte ein, dass aus Tabakblättern gewonnener Nikotin rechtlich als „Tabak“ eingestuft werden kann, stellte jedoch fest, dass die Abgabe – in Kombination mit anderen Steuern und berechnet ausschließlich nach Volumen – übermäßig hoch war. Diese Schwere, so das Gericht, verletzte verfassungsmäßige Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Gleichheit und gefährdete möglicherweise die Fähigkeit der Unternehmen, tätig zu sein. Der Fall betraf Abgaben zwischen 2018 und 2020 in Höhe von etwa 19.000 bis 715.599 US-Dollar. Das Gericht kritisierte auch die Berechnungsmethode der Abgabe, die die Nikotinkonzentration nicht berücksichtigte, was zu unfairen Kostenunterschieden führte. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit regulatorischer Konsistenz und stellt die Frage, ob die hohen Strafen die Ziele des öffentlichen Gesundheitswesens wirksam fördern.
(Quelle:2Firsts)