Vape-Juice-Importe entgehen hohen Abgaben, die Tabakprodukten auferlegt werden - The Korea Herald
Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Seoul gab Vape-Juice-Importeuren in einem Rechtsstreit gegen die Nationale Gesundheitsförderungsabgabe des Gesundheitsministeriums teilweise Recht. Das Gericht bestätigte zwar, dass Vape-Juices rechtlich unter dem Tabakgeschäftsgesetz als Zigaretten eingestuft werden – definiert als Produkte, die zum Rauchen mit Tabak geeignet sind – befand die erhobenen Abgaben jedoch als übermäßig und einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Ministerium hatte Importeuren zwischen 278 Millionen und 1 Milliarde Won belastet, obwohl die Abgaben den Umsatz um das 3,5-fache überstiegen und nicht an die Verbraucher weitergegeben wurden. Das Gericht kritisierte auch die Pauschalabgabe pro Milliliter, unabhängig vom Nikotingehalt, als unverhältnismäßig. Die Argumentation der Importeure, dass aus Tabakstängeln und -wurzeln hergestellte Säfte nicht als Zigaretten eingestuft werden sollten, wies das Gericht jedoch zurück und berief sich dabei auf die Rechtsprechung.
(Quelle:The Korea Herald)